Ja, in Abstimmung mit der Partnerinstitution kannst du auch länger im Partnerland bleiben. Dadurch entstehende Mehrkosten musst du allerdings selbst tragen. Das heißt, dass das Stipendium und die Versicherung auf jeden Fall nach drei Monaten im Partnerland auslaufen. Bitte beachte, dass die Teilnahme am Nachbereitungsseminar, dem RENew-Seminar, verpflichtend ist. Das RENew-Seminar findet im Februar oder März des Folgejahres in Deutschland statt.