Ja, in Abstimmung mit der Partnerinstitution können Sie Ihren Aufenthalt im Partnerland verlängern. Dadurch entstehende Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Nachbereitungsseminar, dem RENew-Seminar, verpflichtend ist. Das RENew-Seminar findet im Februar oder März des Folgejahres in Deutschland statt.